
Verkehrsrecht
In Bußgeldsachen, bei Fahrradunfällen und Autounfällen
oder sonstigen Schadenangelegenheiten vertrete ich Sie.
Versicherungen weisen Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche bei Verkehrsunfällen häufig auch dann zurück, wenn sie zur Zahlung verpflichtet sind.
Ohne anwaltliche Hilfe gelingt es dann kaum, einen Anspruch durchzusetzen.
Wenn der Unfallgegner Schuld hatte, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten. Scheuen Sie sich also auch dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben nicht davor, mich anzurufen.
Unterlagen und Schilderung des Sachvehaltes
- Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten
- polizeiliches Aktenzeichen
- Arztberichte
- Krankschreibungen
- Kaufrechnungen
- usw.
- Wann (war der Unfall, Datum, Uhrzeit)
- Wo (war der Unfall, Ort, Strasse)
- Was (ist passiert, Schaden, Verletzung)
- Warum (Vorfahrt genommen, etc.)
- Wer (war beteiligt, Personen, Kennzeichen, KFZ)
- usw.
Denken Sie daran, nach einem Unfall sind viele Unterlagen notwendig, um einen Anspruch geltend zu machen.
Soweit vorhanden, benötige ich diese Unterlagen, um für Sie Ansprüche geltend zu machen.
Wichtig ist auch immer eine ausreichende Schilderung des Sachvehaltes. Dabei hilft es, wenn Sie alle oben stehenden Fragen stichwortmäßig beantworten.
