Kosten & Gebühren

1. Erstberatungsgebühr

Eine Erstberatung kostet nicht viel, häufig nur 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, maximal darf sie 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen.

2. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Gebühren für Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltlsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten, die für die Verteidigung in einer Strafsache anfallen, unterscheiden sich, je nach Stand des Verfahrens, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufung, Revision, etc. Die Kosten im Zivilrecht richten sich in der Regel nach dem Streitwert.

3. Vergütungsverenbarung

Darüber hinaus kann zwischen Mandant und Anwalt auch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Diese richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit.

4. Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, zahlt diese für die versicherte Leistung. Gerne regele ich die Kostenangelegenheiten für Sie mit der Rechtsschutzversicherung. Beachten Sie, dass häufig die Leistungen nach dem Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung beschränkt sind. So zahlt die Rechtsschutzversicherung je nachdem, was versichert ist, nur etwa nur die Kosten für Zivilsachen, nicht aber für Strafsachen. Oder, es werden nur Verkehrsstrafsachen und diese nur bei Fahrlässigkeitsvorwürfen, gezahlt. Auch ist zu beachten, dass in der Regel eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 Euro laut der Versicherungsverträge besteht.

5. Pflichtverteidigung

Sozial schwache Mandanten vertrete ich auch, wenn die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung erfüllt sind. In der Regel besteht der Anspruch noch nicht im Ermittlungsverfahren, sondern erst wenn die Sache bei Gericht angeklagt ist. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, es muß sich um den Vorwurf eines Verbrechens handeln, oder um eine umfangreiche und rechtlich schwierige Angelegenheit.

6. Unfallsachen

Sind Sie Geschädigter in einer Unfallsache, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung wenn das Verschulden deren Versicherungsnehmers unstreitig ist, auch die Kosten für Ihren Anwalt. Sie können sich in solchen Unfallsachen einen Anwalt nehmen, und brauchen diesen nicht zu bezahlen, wenn die Versicherung das Verschulden der Gegenseite anerkennt.


Wenn Sie Fragen zu den entstehenden Kosten haben, fragen Sie mich einfach.