Strafrecht

Die Unschuldsvermutung und die Rechte des Beschuldigten werden häufig missachtet.
Untersuchungshaft, Wohnungsdurchsuchung und andere Grundrechtseingriffe werden immer wieder viel zu schnell veranlasst. Dagegen kann man sich wehren.

Ob vor Amtsgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof (in Strafsachen), ob in politischen Strafverfahren, Schwurgerichtsverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, ob es um Ladendiebstahl oder Körperverletzung geht, vor all diesen Gerichten, in all diesen Verfahren bin ich tätig.

Ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil sind leider keine Selbstverständlichkeit.
Immer öfter werden Angeklagte vorverurteilt, immer häufiger werden unangemessen hohe Strafen gefordert, immer mehr werden Verteidigerrechte eingeschränkt. Es treibt mich an, dagegen anzukämpfen.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht. Bereits in meiner Ausbildung hatte ich den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt.


Auf allen Gebieten des Strafrechts bin ich regelmäßig in ganz Deutschland tätig, wie zum Beispiel im :

  • allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstraftaten
    (Mord, Totschlag, Raub, etc.)
  • Vermögensstraftaten
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht, Verkehrsrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
    (Untreue, Bestechung, Schwarzarbeit,..)
  • Steuerstrafrecht
  • Revisionsrecht
  • Auslieferungsverfahren
  • Strafvollstreckungsrecht
  • kriminelle Vereinigung
  • strafrechtliche Nebengesetze

Wenn Sie eine Ladung der Polizei haben, auch wenn Sie bereits zu einem konkreten Vernehmungstermin geladen wurden:

Sie sind nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen!

Sie brauchen keine Nachteile zu befürchten, wenn Sie keine Aussage machen. Es macht Sie nicht verdächtig, wenn Sie die Aussage verweigern.

Es ist Ihr Recht zu Schweigen, es ist Ihr Recht, keine Aussage zu machen!

Nur ein Rechtsanwalt, nicht der Beschuldigte, erhält Einsicht in die Ermittlungsakte.
Erst mit Kenntnis des Inhaltes der Ermittlungsakte wissen Sie, was Verfolgungsbehörde, Polizei und Staatsanwaltschaft weiß, oder nicht weiß, was Zeugen ausgesagt haben, wie sich die Beweislage darstellt.
Erst nach dem Aktenstudium kann beurteilt werden, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll erscheint.

In eiligen Fällen: 0172 / 6855448

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Fachanwalt für Strafrecht.


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